Das Ehegatten-Notvertretungsgesetz: „Mein Mann entscheidet dann für mich“ – Stimmt das?
Darf der Ehepartner automatisch für seinen entscheidungsunfähigen Partner entscheiden?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es mit § 1358 BGB das sogenannte Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch was bedeutet das konkret für Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams?
In dieser Folge von PRAXIS PROFESSIONALS erklärt Sabine Finkmann, wer einen Ehepartner vertreten darf, wann das Recht greift und welche Entscheidungen davon tatsächlich umfasst sind. Dabei geht es auch um wichtige Grenzen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, getrennt lebende Ehepartner, die Sechsmonatsfrist und die besondere Verantwortung der Praxis bei der Ausstellung der Bescheinigung.
Warum das Ehegatten-Notvertretungsrecht ein wichtiges Auffangnetz, aber kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht ist – und welche Fallstricke...