Das Ehegatten-Notvertretungsgesetz: „Mein Mann entscheidet dann für mich“ – Stimmt das?

Shownotes

Darf der Ehepartner automatisch für seinen entscheidungsunfähigen Partner entscheiden? Seit dem 1. Januar 2023 gibt es mit § 1358 BGB das sogenannte Ehegatten-Notvertretungsrecht. Doch was bedeutet das konkret für Ärztinnen, Ärzte und Praxisteams? In dieser Folge von PRAXIS PROFESSIONALS erklärt Sabine Finkmann, wer einen Ehepartner vertreten darf, wann das Recht greift und welche Entscheidungen davon tatsächlich umfasst sind. Dabei geht es auch um wichtige Grenzen: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, getrennt lebende Ehepartner, die Sechsmonatsfrist und die besondere Verantwortung der Praxis bei der Ausstellung der Bescheinigung. Warum das Ehegatten-Notvertretungsrecht ein wichtiges Auffangnetz, aber kein Ersatz für eine Vorsorgevollmacht ist – und welche Fallstricke Praxen unbedingt kennen sollten, erfahr ihr in dieser Folge.

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00:00:00: Abrechnungen optimieren, teure Fehler vermeiden Tolles Arbeitsklima für

00:00:04: alle Zufriedene Patienten.

00:00:06: Dafür hat Sabine Finkmann mehr als nur ein passendes Rezept.

00:00:10: Sabine ist die Abrechnungsexpertin im Gesundheitswesen und der Industrie Und gibt hier ihr Wissen weiter Für finanzielle

00:00:17: Freiheit Sicherheit

00:00:19: und mehr Gelassenheit Im Praxisalltag.

00:00:22: Wie praxisprofessionals Deine Wissenspritze mit nur positiven Nebenwirkungen.

00:00:28: Stellen Sie sich vor, ein Patient wird mit einem Schlaganfall eingeliefert.

00:00:33: Er ist nicht ansprechbar.

00:00:35: Seine Frau steht am Bett und sagt ich entscheide das jetzt für ihn?

00:00:40: Und der Arzt fragt dürfen sie das eigentlich bis Ende zwanzigzwanzig?

00:00:45: laute dir die ehrliche Antwort Nein!

00:00:48: Nicht ohne Vollmacht und die meisten Menschen wussten das nicht.

00:00:52: Hi Herzlich Willkommen zu einer meiner neuen Podcast-Folgen.

00:00:57: Heute geht es um einen Paragrafen, der diesen Irrtum seit dem ersten Januar XXIII zumindest teilweise repariert hat – das Ehegattennotvertretungsgesetz.

00:01:12: Und das ist sowohl Fluch als auch Segen und wir werden gleich hören warum das so ist!

00:01:20: Ich erkläre euch nämlich in dieser Podcastfolge, was es regelt.

00:01:23: Was ist ausdrücklich nicht regelt?

00:01:24: Wo die Fallstricke liegen und welche Hausaufgabe es der Praxis macht denn die gibt es.

00:01:31: Fangen wir mit dem Irrtum an weil er so verbreitet ist.

00:01:34: wenn ich im Krankenhaus liege entscheidet automatisch mein Ehepartner.

00:01:39: Das Denken glaube ich die meisten Menschen und bis zum einereißigsten zwölften zweiundzwanzig war es schlicht falsch.

00:01:46: rechtlich galt Niemand darf für einen Entscheidungsunfähigen Erwachsenen handeln.

00:01:52: Nicht die Ehrfrau, nicht der Ehemann!

00:01:55: Es sei denn es gibt eine Vorsorgevollmacht oder eine vom Gericht angeordnete

00:02:01: Betreuung.".

00:02:02: Die Folge war regelmäßig ein Allvertran beim Betreuungsgericht mitten in einer Akutsituation und das ist natürlich für alle Beteiligten belastend hat Zeit gekostet, die man in der Medizin nicht immer hat.

00:02:14: Seit dem ersten Januar XXIII gibt es deshalb ein gesetzliches Auffangennetz.

00:02:20: Es kam mit der großen Reform des Betreuungsrechts und steht in Paragraf XIII, VIII des bürgerlichen Gesetzbuches Kurz BGB.

00:02:30: Für eingetragene Lebenspartner gilt es über das Lebenspartnerschaftsgesetz genauso Und ich sage bewusst auffangen.

00:02:37: Netz Denn das Recht ist eng gefasst Das ist Absicht.

00:02:43: Drei Fragen Wer, wann, was klären wir?

00:02:49: wer?

00:02:50: Nur Ehegatten und eingetragene Lebenspartner die nicht getrennt leben.

00:02:56: Nicht der nicht-ählische Lebensgefährte auch nicht nach zwanzig Jahren!

00:03:00: Nicht die erwachsenen Kinder, nicht die Eltern, nicht Geschwister.

00:03:03: für all diese Menschen gilt weiterhin Vollmacht oder Betreuung.

00:03:07: Wann?

00:03:09: Wenn der Patient aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit in seiner Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge rechtlich nicht selbst bestimmen oder besorgen kann, der klassische Fall ist der Unfall, den Schlagernfall und Herzinfarkt.

00:03:22: Die Narkose, die akute psychische Erkrankung.

00:03:27: Was?

00:03:28: Nur Gesundheitssorge!

00:03:29: Und das ist der zweite große Irrtum, den ich immer wieder höre – Der Ehegatte darf nicht an die Bank, nicht ans Vermögen, nicht an den Mietvertrag, nicht am Behördenpost Nur Medizin.

00:03:42: Paragraf thirteen-achtenfünfzig Absatz eins zählt vier Befugnisse auf und ich gehe sie kurz durch, erstens der Ehrgatte darf in Untersuchung halbe Handlung und ärztliche Eingriffe einwilligen oder Sie untersagen und die ärztlichen Aufklärungen entgegennehmen.

00:03:58: das ist der Kern.

00:03:59: zweitens darf er behandlungsverträge Krankenhaus Verträge und Verträge über eilige Reha und Pflegemaßnahmen abschließen Und das ist wichtig, darf er über freiheitsentziehende Maßnahmen entscheiden.

00:04:14: Also Fixierung, Bettgitarre, sedierende Medikationen – aber nur bis sechs Wochen und nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts!

00:04:24: Viertens Er darf Ansprüche gegen Krankenkasten oder Versicherung gelten machen und an Leistungserbringer abtreten.

00:04:30: und wichtig Der Ehlgatte ist dabei gebunden wie ein Beteuer an den Willen des Patienten, an eine Patientenerfügung wenn es eine gibt.

00:04:38: Und bei gefährlichen Eingriffen bei denen Arzt und Ehlgate sich nicht einig sind braucht das die Genehmigung des Betreuungsgericht.

00:04:44: außer Es ist Gefahr im Verzug.

00:04:48: Jetzt zu den Ausschlussgründen denn diese sind für die Praxis wichtig.

00:04:53: Absatz drei nennt vier davon.

00:04:56: Ein Ausschlussgrund Die Ehegatten leben getrennt und Getrennt heißt nicht geschieden, die tatsächliche Trennung reicht.

00:05:04: Zweitens dem Ehegetten oder dem Arzt ist bekannt dass der Patient eine Vertretung ablehnt oder das er jemand anderen bevollmächtigt hat.

00:05:13: Eine Vorsorge vollmacht geht also immer vor!

00:05:16: Und wer nicht vom Ehegotten vertreten werden will kann diesem im zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer widersprechen.

00:05:26: Drittens, es gibt bereits einen Betreuer mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge und wenn das Gericht während der Notvertretung ein Betreurer bestellt endet das Recht sofort.

00:05:37: Viertens – Der Patient kann selbst wieder entscheiden oder die Frist ist abgelaufen Und diese Frist is entscheidend.

00:05:45: Spätestens sechs Monate nach dem ärztlich festgestellten Zeitpunkt endet Das Vertretungsrecht.

00:05:52: Keine Verlängerungen keine zweite Runde für dieselbe Erkrankung, wer danach weiterhin vertreten werden muss braucht eine Betreuung.

00:06:01: Und jetzt wird es für die Praxis konkret!

00:06:04: Denn das Vertretungsrecht entsteht zwar Kraftgesetzes nutzbar – wird es aber erst mit einem Dokument und dieses Dokument stellt der Arzt aus gegenüber dem, dass Recht zum ersten Mal ausgeübt wird.

00:06:17: Es steht in Absatz vier und es verlangt zwei Dinge.

00:06:21: Erstens.

00:06:22: Der Arzt bestätigt schriftlich, dass die Voraussetzungen vorliegen und den Zeitpunkt zu dem sie spätestens eingetreten sind, merken Sie sich das Wort spätestens.

00:06:31: Dieses Datum starte die sechs Monatsfrist – nicht das Datum an dem das Formular ausgefüllt wird!

00:06:39: Zweitens.

00:06:40: Der Ehegatte versichert schriftlich, dass das Recht wegen dieser Erkrankung noch nicht ausgeübt wurde?

00:06:46: Dass die Ehegetten nichts getrennt leben und dass ihm weder eine Ablehnung noch eine Vollmacht bekannt ist?

00:06:53: Dieses Dokument bekommt der Ehegate ausgehändigt, er legt es bei jeder weiteren Entscheidung vor in der Klinik in der Reha beim nächsten Facharzt – und eine Kopie gehört in unsere eigene Patientenakte!

00:07:05: Die Bundesärztekammer stellt dafür ein bundeseinheitliches Musterformular bereit, das zwei Teile abdeckt.

00:07:13: Man muss es also nicht selbst erfinden.

00:07:14: und für die Haftung Achtung Sie müssen nicht selbst recherchieren.

00:07:20: Wir müssen beachten was uns bekannt ist.

00:07:23: Wer das Formular vollständig ausfüllt Bekannter Ausschlussgründe beachtet Und die Kopien der Akte hat is auf der sicheren Seite.

00:07:30: Eine Frage die oft gestellt wird.

00:07:32: darf ich dem Ehrgarten überhaupt alles sagen?

00:07:35: Ja, im Rahmen der Vertretung sind wir gegenüber dem Ehrgattenkraftgesetzes von der Schweigepflicht entbunden.

00:07:42: Er darf die Krankenunterlagen einsehen und ihre Weitergabe andere bewilligen Aber die Entbindung reicht nur so weit wie die Vertretungen.

00:07:50: Es geht um die aktuelle Erkrankung Und die anstehenden Entscheidungen nicht um ältere Nicht zusammenhängende Befunde weil ich kann ja jetzt mal reingucken Auskünfte an andere Angehörige brauchen die Bewilligung des Ehrgetten.

00:08:05: Ist ein Ausschlussgrund bekannt, gilt die Schweigepflicht uneingeschränkt.

00:08:11: Wie ist das mit schleichenden Erkrankungen?

00:08:13: Gilt dieser Paragraf auch bei einer langsam fortschreitenden Erkrankung wie der Demenz?

00:08:18: Das ist nicht abschließend geklärt!

00:08:20: Die Gesetzesbegründung zielt auf Akutsituationen daher bei chronischer Entscheidungsunfähigkeit früh die Betreuung anstoßen.

00:08:30: Zweitens die rückwirkende Frist.

00:08:32: Wer das Formular spät ausstellt, verkürzt die nutzbare Zeit weil das Datum des Eintritts zählt.

00:08:38: und drittens die zerrüttete Ehe.

00:08:41: Getrennt lebend heißt nicht geschieden bei Hinweisen nachfragen und dokumentieren.

00:08:46: Die schriftliche Versicherung des Ehegattenschützt die Praxis.

00:08:50: Und viertens die Zuständigkeit.

00:08:52: In Klinik und MVZ muss intern klar sein wer das Formula überhaupt ausställt – die Aufnahme, die Station der Hausarzt.

00:08:59: Das Dokument wandert mit dem Patienten und irgendjemand muss den Anfang machen.

00:09:06: Passen wir zusammen, das Ehegarten Notvertretungsgesetz ist ein Auffangnetz, kein Ersatz für Vorsorge!

00:09:12: Für die Patienten heißt es wer selbst bestimmen will, wer entscheidet – und zwar bei allem – braucht weiterhin eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung.

00:09:22: Für die Praxis heißt es, Die Bescheinigung ist Pflicht- und Schutz zugleich.

00:09:26: Fester Ablauf, festes Formular, Kopie in die Akte frisst im Blick Ganz wichtig.

00:09:32: Mit diesem Vertretungsgesetz müssen wir aber sehr genau prüfen, ob wir dieses Dokument wirklich ausstellen oder ob wir jemandem darüber die Macht über etwas geben – ich erinnere an die Fixierung, an das Bettgitter und an die Sedierung.

00:09:51: Und deshalb ist es ganz, ganz wichtig dass wir bevor wir das Dokument ausfüllen, sehr genau Es ist ein krasses Thema, ich weiß das und deshalb ist es auch in meinem Podcast fünfhundert Millisekunden.

00:10:04: Weil es gerade auch im toxischen Beziehung ganz ganz wichtig ist dass wir und also die Betroffenen wissen was das im schlimmsten Fall zu bedeuten hat.

00:10:17: Ich danke euch fürs Zuhören.

00:10:19: gibt es weiter.

00:10:20: informiert euch Und wenn ihr Fragen habt dann meldet euch

00:10:24: sehr gerne Mehr Geld verdienen und Zeit gewinnen.

00:10:28: Wie es geht, erfährst du auch in der nächsten Folge von Die Praxis Professionals mit Sabine Finkmann.

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