Wer hört mit? Das Patientengeheimnis und die Reform des Nachrichtendienstrechtes

Shownotes

Was würden Patientinnen und Patienten ihrer Ärztin noch erzählen, wenn sie nicht sicher wären, wer mithört? In dieser Folge von PRAXIS PROFESSIONALS nimmt Sabine Finkmann die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts unter die Lupe. Im Mittelpunkt steht eine wichtige Frage: Wie gut ist das Arzt-Patienten-Geheimnis künftig geschützt? Sabine erklärt, was der Gesetzentwurf für Ärztinnen und Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bedeuten könnte – von möglichen Überwachungsmaßnahmen über Praxisräume und Telefonate bis hin zu Praxissoftware und elektronischen Patientendaten. Warum sehen Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung und weitere Fachverbände die geplanten Regelungen kritisch? Und was können Praxen jetzt tun?

Eine Folge über Schweigepflicht, Datenschutz und vor allem über Vertrauen – die Grundlage jeder guten medizinischen Behandlung.

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00:00:00: Abrechnungen optimieren, teure Fehler vermeiden Tolles Arbeitsklima für

00:00:04: alle Zufriedene Patienten.

00:00:06: Dafür hat Sabine Finkmann mehr als nur ein passendes Rezept.

00:00:10: Sabine ist die Abrechnungsexpertin im Gesundheitswesen und der Industrie Und gibt hier ihr Wissen weiter Für finanzielle

00:00:17: Freiheit Sicherheit und mehr Gelassenheit

00:00:20: Im Praxisalltag.

00:00:22: Wie praxisprofessionals Deine Wissenspritze mit nur positiven Nebenwirkungen.

00:00:29: Was würden Sie Ihrer Ärztin noch erzählen, wenn sie nicht sicher wären, wer mithört?

00:00:37: Lassen wir das mal einen Augenblick stehen.

00:00:39: Beim Arzt geht es um Dinge die viele Menschen sonst eher niemandem sagen – um Krankheiten, um die Psyche, um Sexualität, um Sucht, um Gewalt und Ängste!

00:00:55: Und genau diese Gespräche stehen gerade zur Diskussion in einem Gesetzesentwurf über den kaum jemand spricht.

00:01:03: Hi, herzlich willkommen zu deinem Podcast und einer neuen Folge bei den Praxis Professionals!

00:01:12: Heute möchte ich dir erklären worum es in dem Gesetz geht was eigentlich genau der Streitpunkt ist und was die Bundesregierung dazu sagt.

00:01:19: Und warum genau das?

00:01:21: Die Heilberufe nicht wirklich beruhigt, und was das konkret für Praxis, für Patientinnen und Patienten bedeutet – ja am Ende, was eventuell jetzt zu tun ist!

00:01:32: Aber fangen wir vorne an….

00:01:34: Die Bundesregierung reformiert aktuell das Nachrichtendienstrecht, und zwar von Grund auf.

00:01:41: Habt ihr bestimmt schon im Fernsehen oder im Radio gehört?

00:01:44: Das Bundesverfassungsschutzgesetz und das BND-Gesetz sollen komplett neu gefasst werden – es soll auch erstmalig ein eigenes Gesetz geben über einen unabhängigen Kontrollrat!

00:01:57: Der Entwurf trägt die Bundestags-Drucksachennummer, und wer sich das Dokument etwas genauer anschaut, der sieht dass das die grundlegendste Reform seit Bestehen der Dienste ist.

00:02:12: Und ich erkläre auch was damit gemeint ist!

00:02:14: Das Ziel ist tatsächlich nachvollziehbar, denn der Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen gegen Spionage Sabotage und hybride Angriffe besser aufklären können.

00:02:27: Und das Ganze auch ausdrücklich in der digitalen Welt, weil wir glaube ich im Vergleich zu einen anderen Nationen deutlich schlechter aufgestellt sind.

00:02:35: Dazu gehört zum Beispiel auch die Erlaubnis zur online Durchsuchung.

00:02:41: Und es gibt noch einen zweiten Grund.

00:02:43: Das Bundesverfassungsgericht hat Vorgaben gemacht und Teile des alten Rechts nur noch bis Ende dieses Jahres, sprich bis zum einemrassigsten Zwölften XXVI geduldet – das heißt der Zeitdruck ist tatsächlich echt und absolut real!

00:02:58: Das Kabinett hat den Entwurf am zwölften August beschlossen Und am vierundzwanzigsten September ist die letzte Lesung im Bundestag.

00:03:07: Bis Jahresende soll das Gesetz stehen, wir haben heute den siebenzwanziger September – ich habe noch nichts gehört!

00:03:14: Erst mal so weit unspektakulär könnte man denken bis man auf einen ganz bestimmten Paragrafen stößt.

00:03:23: Dieser Paragraf ist § thirty-two des neuen Bundesverfassungsschutzgesetzes und er regelt, wie Nachrichtendienste mit sogenannten Berufsgeheimnisträgern umgehen dürfen.

00:03:35: Also mit Menschen, denen andere Menschen beruflich Geheimnisse anvertrauen – und dieser Paragraph teilt Berufe in zwei Klassen.

00:03:45: Absatz eins Absoluter Schutz Seelsorger Strafverteidiger, Abgeordnete und Rechtsanwälte.

00:03:54: Und für Sie gilt eine Maßnahme ist unzulässig wenn sie voraussichtlich Informationen bringen würde über die diese Person das Zeugnis verweigern dürfte also ein zeugnis Verweigerungsrecht hätte.

00:04:05: Punkt keine Abwägung.

00:04:08: es passiert einfach nicht.

00:04:10: Und dann kommt Absatz zwei.

00:04:12: Relativer Schutz, da stehen alle anderen und zwar auch die Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Hebammen – für sie gilt eine Abwägungslösung.

00:04:24: Das heißt das Aufklärungsinteresse des Dienstes wird gegen Berufsgeheimnis abgewogen.

00:04:31: ist die Maßnahme zur Aufklärung einer erheblichen Bedrohung nötig und nicht erkennbar unverhältnismäßig darf Sie stattfinden Und wenn der Arzt selbst in die beobachte Bestrebung verstrickt ist, dann entfällt der Schutz sogar ganz.

00:04:49: Ich sage es noch mal in einem Satz – beim Anwalt gibt es ein Verbot, beim Arzt gibt es eine Prüfung und diese Prüfungen nimmt die Behörde vor, die die Maßnahme durchführen möchte.

00:05:01: Parallel dazu gibt es im neuen BND-Gesetz einen Paragraf Zweiundzwanzig, der sogenannte Vertraulichkeitsbeziehung schützt.

00:05:09: aufgezählt sind Seelsorger, Anwälteverteidiger, Journalisten, Abgeordnete.

00:05:15: Die Behandlungsbeziehung zwischen Arzt und Patient steht nicht in der

00:05:20: Liste.".

00:05:22: Was dürfte denn nun passieren wenn die Abwägung entsprechend ausfällt?

00:05:27: Der Entwurf gibt den Diensten weitreiche Instrumente – erstens das Abhören-und Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Worts, also Anamesegespräche, Therapiesitzungen, Telefonate… Und zweitens – das heimliche Betreten von Wohn- und Geschäftsräumen, also auch von Praxisräumen um zum Beispiel Technik zu installieren.

00:05:49: Und drittens die Onlinedurchsuchung, der Zugriff auf die IT-Systeme.

00:05:53: Und jetzt kommt ein Punkt, der mich als Beraterin besonders beschäftigt.

00:05:58: Ob Praxis-Verwaltungssystem elektronische Patientenakte etc.

00:06:02: ausdrücklich ausgenommen sind hat die Bundesregierung in der Regierungspressekonferenz am vierzehnten September nicht beantwortet.

00:06:11: Die Frage stand im Raum?

00:06:12: Die Antwort kam nicht!

00:06:15: Fährerweise muss man sagen, die Abstufung ist nicht völlig neu.

00:06:18: Das Artikel zehngesetzt kennt schon heute für die Überwachung von Telefon und Post und die Strafprozessordnung kennen Sie im Paragraph Hundertsechzig A für die Straferfolgung.

00:06:27: neu ist, dass sie jetzt in einer Gesamtreform mit deutlich erweiterten Instrumenten festgeschrieben wird – und zwar für Dienste, die im Vorfeld arbeiten ohne Tatverdacht verdeckt und ohne das die Betroffenen jemals davon erfahren!

00:06:43: Das Bundesinnenministerium hält die Aufregung für total überzogen und ich möchte die Argumente fair wiedergeben, denn sie sind nicht dumm.

00:06:50: Erstes Argument – das sei nichts Neues!

00:06:53: Es entspreche der Strafprozessordnung.

00:06:55: Zweites Argument Sensible medizinische Daten gehören typischerweise zum absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung und bei ausschließlich privaten Inhalten müsse eine Maßnahme unterbleiben oder abgebrochen

00:07:08: werden.".

00:07:09: Drittes Argument, Ärzte und Psychotherapeuten seien kein primäres Aufklärungsziel.

00:07:14: Ein Zugriff sei Zitat fernliegend.

00:07:18: Und dieses dritte Argument finde ich bemerkenswert, denn es ist eine Einschätzung zur Praxis.

00:07:23: Es ist kein rechtlicher Ausschuss und ein Dementi – war's übrigens auch nicht!

00:07:28: Bundesärztekammer, kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundespsychotherapeutenkamer die Apothekerschaft und die großen psychiatrisch-psychotherapischen Fachgesellschaften haben Stellungnahmen vorgelegt.

00:07:39: Und diese sind in der Sache völlig einhellig.

00:07:42: vier Argumente!

00:07:44: Erstens.

00:07:45: Der Kernbereich wird erst beim Zuhören erkannt, ob ein Gespräch ausschließlich privat ist weil es der Dienst logischerweise erst wenn er es gehört hat.

00:07:53: Der Abbruch folgt also dem Eingriff – er verhindert ihn nicht und in der Psychotherapie ist Kernbereichsrelevantes nicht die Ausnahme sondern eher der Normalfall.

00:08:04: Zweitens.

00:08:05: Strafprozess- und Nachrichtendienst sind nicht vergleichbar.

00:08:09: Strafverfolgung setzt einem Tat verdacht voraus, es gibt Akteneinsicht, Verteidigung, Benachrichtigungen.

00:08:16: Nachrichtendienstliche Aufklärung operiert im Vorfeld – verdeckt und ohne Gegenüber!

00:08:23: Und der Vergleich mit der Strafprozessordnung hängt also an der entscheidenden Stelle.

00:08:28: Drittens Karlsruhe hat solche Abstufungen schon einmal verworfen.

00:08:33: Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterscheidung zwischen Strafverteidigern und übrigen Anwälten für verfassungswidrig erklärt, in derselben Entscheidung Ärzte ausdrücklich zu den Personen höchstpersönlichen Vertrauens gezählt.

00:08:49: Viertens, und das ist das Argument der Kassenjahrzeichen-Bundesvereinigung.

00:08:54: Der Schutz von Geistlichen und Anwälten auf der einen Seite und Ärzten und Psychotherapeuten auf der anderen Seite beruht auf demselben Grundgedanken – dem Schutz der Intimsphäre.

00:09:07: Die Daten sind von gleicher Sensibilität und eine Unterscheidung lässt sich hier überhaupt nicht begründen!

00:09:16: Ärzte und Psychotherapeuten gehören in Absatz eins.

00:09:19: Die Behandlungsbeziehung gehört ins BND-Gesetz, der Schutz muss unabhängig vom Speicherort gelten – also auch für die Praxissoftware -, die elektronische Patientenakte sowie mögliche Gesundheitsapps.

00:09:31: Die Bundesärztekammer schließt inzwischen eine Verfassungsbeschwerde nicht mehr aus!

00:09:37: Und nun zu euch.

00:09:38: Zunächst das beruhigende An der Schweigepflicht ändert sich nichts.

00:09:43: Paragraf zweihundert-drei Strafgesetzbuch und § neun der Berufsordnung gelten uneingeschränkt weiter.

00:09:50: Ärzte, Mitarbeiter von Praxen

00:09:53: etc.,

00:09:53: dürfen nichts weitergeben.

00:09:56: Der Staat hätte aber im Einzelfall einen Weg an dieser Pflicht vorbei!

00:10:01: Und dann das weniger beruhigende.

00:10:04: Nachrichtendienstliche Maßnahmen sind verdeckt, wir erfahren in der Regel davon gar nichts!

00:10:08: Wir können nichts prüfen, wir können niemanden schützen.

00:10:11: wenn ein einzelner Patient beobachtet wird laufen des Praxistelefons meine E-Mails und meine Praxis Software mit und damit Daten aller anderen Patienten.

00:10:21: Dann ist da noch etwas dass man nicht in Paragrafen fassen kann Das Vertrauensverhältnis Dass sie jede Behandlung trägt leidet nicht erst beim tatsächlichen Zugriff.

00:10:32: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat das sehr schön formuliert.

00:10:35: Es kann Risse bekommen, wenn allein der Verdacht im Raum steht, dass Informationen nicht geschützt

00:10:41: sind.".

00:10:43: Die allermeisten Menschen sind nie im Wesier eines Nachrichtendienstes und trotzdem betrifft sie die Frage, denn was jemand mit seinem Anwalt oder seinem Fahrer bespricht wäre an der Stelle Tabu.

00:10:55: Was er seiner Ärztin sagt, wäre eine Abwägungsfrage – obwohl das oft viel intimer ist als das, was wir mit einem Anwald oder einem Fahrer Besprechen!

00:11:05: Und wer sich nicht mehr sicher sein kann ob jemand mithört?

00:11:09: Der sagt weniger.

00:11:10: Das kostet Diagnosen Therapieentscheidungen und Prävention.

00:11:15: Und vor allem in der Psychiatrie- und Psychotherapie, wo Vertraulichkeit die Voraussetzung dafür ist, dass jemand überhaupt in Behandlung geht!

00:11:24: Das Bundesverfassungsgericht hat das übrigens schon neunzehntundertzeihundseipzig formuliert.

00:11:32: Wer sich in ärztliche Behandlungen begibt muss und darf erwarten, dass alles was der Arzt im Rahmen seiner Berufsausübung erfährt geheim bleibt – und nicht zur Kenntnis unberufener gelangt.

00:11:44: Nur so kann zwischen Arzt und Patient jenes Vertrauen entstehen, das zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen

00:11:50: Wirkungszelt.".

00:11:53: Nach der ersten Lesung am vierundzwanzigsten September folgen Ausschussberatungen und voraussichtlich eine öffentliche Anhörung – dass ist das Fenster in dem Stellungnahmen noch etwas bewirken können?

00:12:04: Der Innenausschuss ist dabei federführend!

00:12:06: Was können wir tun?

00:12:08: Erstens Informieren, die Stellungnahmen der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen und der Psychotherapeutenkammer lesen.

00:12:17: Im Kollegenkreis darüber sprechen – ein Thema was in den Medien quasi unsichtbar ist an die Öffentlichkeit bringen und sich selbst einbringen!

00:12:27: Es gibt eine Petition unter dem Titel Hände weg vom Patientengeheimnis.

00:12:32: Wir können KV und Kammer stärken, wir können Abgeordnete im Innenausschuss anschreiben.

00:12:38: Und wir können unsere IT-Sicherheit prüfen die Zugriffsrechte im Praxisverwaltungssystem und unsere verschlüsselte Kommunikation – das ist übrigens ohnehin Pflicht!

00:12:48: Und jetzt haben wir noch einen Grund mehr.

00:12:50: Und klären Sie Ihre Patienten sachlich auf und ohne Panik.

00:12:54: Ihre Schweigepflicht gilt.

00:12:56: Es geht um eine politische Frage, die alle betrifft.

00:13:00: Meine Haltung ist eindeutig, die Frage ist nicht ob Nachrichtendienste Befugnisse brauchen.

00:13:05: Die Frage ist warum ein Arzt-Patientengespräch weniger wert sein soll als einen Mandantengespräch?

00:13:13: Medizin braucht Wahrheit und Wahrheit braucht Vertrauen.

00:13:18: Welche Grenze muss denn hier gelten?

00:13:20: Ich bin total gespannt!

00:13:21: Schreibt es doch gerne mal in die Kommentare Und wenn euch diese Folge gefallen hat, dann abonniert gerne meinen Podcast oder empfiehlt ihn weiter.

00:13:31: Ich freue mich auf euch in einer der nächsten kommenden

00:13:44: Podcastfolge!

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